Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben und dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde.
Folgende Personen sind Mitglieder des Pfarrgemeinderates:
- der Pfarrer
- die hauptberuflichen, pastoralen Mitarbeiter in der Seelsorge der Pfarrei
- die gewählten Pfarrgemeinderäte
- weitere hinzuberufene Mitglieder (z. B. mit speziellen Aufgaben)
- ein Mitglied der Kirchenvewaltung als Gast mit beratender Stimme
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